Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen, Datenschutz

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Obergfell GmbH (nachfolgend „ Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt; dies gilt auch für ergänzende Bedingungen des Bestellers. Die Obergfell GmbH liefert ausschließlich an Unternehmer gem. § 14 BGB. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch ohne ausdrückliche Bezugnahme.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich oder in Textform erklärt wurden und die gesetzlichen Vertreter des Anbieters in vertretungsberechtigter Zahl zugestimmt haben.
  3. Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung des Vertrages Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

§2 Vertragsschluss

  1. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein bindendes Angebot ab, das der Anbieter innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Lieferung der bestellten Ware annehmen kann. Die Bestellabwicklung erfolgt in der Regel über elektronische Medien oder per Fax. Der Kunde hat dabei seine Erreichbarkeit sicherzustellen, insbesondere durch Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse oder Faxrufnummer.
  2. Angaben über Maße, Gewichte sowie Abbildungen, Beschreibungen und Preislisten in Prospekten, Katalogen oder auf den Internetseiten sind unverbindlich. Die Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantien der vertraglichen Eigenschaft zu verstehen. Branchenübliche Abweichungen, Mehr- oder Minderlieferungen sowie technische Änderungen oder Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht sind daher zu tolerieren, soweit eine bestimmte Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart und in Schriftform bestätigt wurde
  3. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Nichtlieferung vom Anbieter zu vertreten ist, insbesondere wenn anbieterseits kein kongruentes Deckungsgeschäft mit Zulieferern abgeschlossen wurde.
  4. Der Kunde hat bei Weigerung der Abnahme der bestellten Ware bzw. Stornierung des Auftrages pauschalen Schadensersatz in Höhe von 35 % der Auftragssumme zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens, dem Anbieter der Nachweis eines höheren Schadens frei.
  5. Wird im Rahmen des Auftrags ein Technikereinsatz gebucht und wird dieser Einsatz vom Kunden nach Vertragsschluss storniert/abgesagt, kann der Anbieter pauschalen Schadensersatz in Höhe von 250,00 € pro beauftragten Technikereinsatz verlangen. Auch hier ist dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens, dem Anbieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§3 Versandkosten/Nebenkosten

  1. Die Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Ab einem Auftragswert von 129,00 € netto (153,51 € inkl. MwSt.) liefert der Anbieter an den Kunden versandkostenfrei. Dies gilt nicht bei ausschließlicher Bestellung von Tinten und Toner, hier liefert der Anbieter ab einem Auftragswert von 199,00 € netto (236,81 € inkl. MwSt.) versandkostenfrei, darunter betragen die Versandkosten bei ausschließlicher Bestellung von Tinten und Toner 6,90 € netto (8,21 € inkl. MwSt.). Pro Auftrag wird daneben eine Mautgebühr in Höhe von 1,10 € netto (1,31 € inkl. MwSt.) sowie eine Transportversicherungsgebühr in Höhe von 1,60 € netto (1,90 € inkl. MwSt.) berechnet. Soweit der Transport durch den Kunden versichert wird, entfällt die Transportversicherungsgebühr bei Nachweis der Selbstversicherung. Selbstabholung ist nach Terminvereinbarung unter Entfall der Versandkosten/Mautgebühr/Versicherungsgebühr möglich.
  2. Das Versandrisiko trägt der Kunde.

§4 Mitwirkung des Kunden bei Technikereinsätzen/Parkgebühren

Bei Wartungs- und Serviceeinsätzen vor Ort hat der Kunde nach Möglichkeit eine ortsnahe Parkmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Anfallende Parkgebühren trägt der Kunde. Für den Fall, dass nur weiter entfernt geparkt werden kann, wird der Mehraufwand (Zeitaufwand) in Rechnung gestellt.


§5 Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung des Kaufpreises oder sonstiger Entgelte ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
  2. Der Kunde kann die Zahlung per Abbuchungsauftrag, Kreditkarte, PayPal, Nachnahme oder auf Rechnung vornehmen. Der Anbieter behält sich jedoch vor, im Einzelfall Vorkasse zu verlangen. Der Anbieter kann Gebühren für die Nutzung von Zahlungsdiensten erheben. Diese werden ggf. bei Bestellung ausgewiesen.
  3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gegenüber Unternehmern mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Mit Ausnahme der Erstmahnung ist der Anbieter berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 10,00 € pro Mahnung zu fordern, sofern der Anbieter nicht einen höheren Schaden nachweisen oder der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweisen kann. Verzug tritt spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzungen bedarf. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bzw. bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenrecht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde insoweit nur befugt, als dass ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§6 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefer- und Leistungszeitverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich einschränken oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn Sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten – hat der Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter, die Lieferung bzw. die Leistung und die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Behinderung länger als drei Monate andauert. Nach Ablauf der vorbenannten Frist und einer angemessenen Nachfristsetzung ist der Kunde ebenfalls berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Der Anbieter ist zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt. Etwaige Ansprüche wegen Leistungsstörungen werden hierdurch nicht berührt.

§7 Haftung

  1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziel des Vertrages notwendig sind.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§8 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Anbieters verlassen hat. Die Transportgefahr trägt in diesem Falle der Kunde, auch wenn der Anbieter versandkostenfrei liefert. Bei Selbstabholung ist Gefahrübergang bei Übergabe der verkauften Sache.
  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller in Verzug der Annahme ist.

§9 Gewährleistungs- und Rügepflicht

  1. Der Kunde hat die Ware nach Eingang unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Eingang schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch den Anbieter bereit zu halten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche aus.
  2. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang.
  3. Ist die Ware mangelhaft, so erfolgt die Mangelbeseitigung nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Die Nacherfüllung gilt erst mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verzögert sich diese über einer angemessene Frist hinaus, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
  5. Kosten im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung trägt der Anbieter. Dies gilt nicht für Mehraufwendungen, die durch Umstände entstehen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. Versand an einen anderen Ort als den ursprünglichen).
  6. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Anbieter haftet nicht für den gewöhnlichen Verschleiß.
  7. Ansprüche wegen Arglist oder wegen ausdrücklicher Übernahme einer Garantie richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Handelt es sich bei den Endabnehmern in der Lieferkette um einen Verbraucher, so ist der Kunde unter den weiteren Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 377 HGB, 478 BGB zum Rückgriff berechtigt. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche unterliegen jedoch den weitergehenden Haftungsbeschränkungen.

  8. §10 Eigentumsvorbehalt

    1. Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Ist der Kunde Unternehmer behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und laufenden Geschäftsbeziehung vor.
    2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der jeweils gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Zugriffe Dritter auf die dem Anbieter gehörenden Waren erfolgen.
    3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes herauszuverlangen.
    4. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
      1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehende Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Anbieter als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter, deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Anbieter Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
      2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder sonst entstehende Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Anbieters gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Anbieter ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
      3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben dem Anbieter ermächtigt. Der Anbieter verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Anbieter gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
      4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Anbieters um mehr als 10 %, wird dieser auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Anbieters freigeben.

    §11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

    Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann wird als Erfüllungsort/Gerichtssand der Sitz des Anbieters vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch.


    Stand 07. Juni 2022